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Hessisches Sozialministerium

Eine soziale Gesellschaft ist aufgefordert, für ihre Mitglieder im Krankheitsfall eine ausreichende Versorgung mit Gesundheitsleistungen anbieten zu können. Dies ist in Hessen für alle Bereiche grundsätzlich gewährleistet. Neben der Bereitstellung einer modernen, leistungsfähigen und bezahlbaren Infrastruktur des Gesundheitswesens geht es auch darum, dem immer wichtiger einzuschätzenden Informationsbedarf der Bürgerinnen und Bürger zum Thema „Gesundheit“ gerecht zu werden. Diesem Anspruch kommt das Hessische Sozialministerium als zuständiges Ressort nach.

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Hessisches Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen

Das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) ist als Landesoberbehörde mit seinen drei Abteilungen ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Gesundheitswesens in Hessen.
Es unterstützt die Gesundheitsämter und das Gesundheitsministerium bei der frühzeitigen Erkennung und Bewältigung von Gesundheitsgefahren, regelt den Zugang zu den akademischen Gesundheitsberufen und überwacht die Sozialversicherung.

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Landesärztekammer Hessen

Die Landesärztekammer Hessen (LÄKH) ist eine von 17 Ärztekammern in der Bundesrepublik Deutschland. Sie vertritt derzeit ca. 29.500 Ärztinnen und Ärzte in Hessen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie in Selbstverwaltung die beruflichen Belange ihrer Mitglieder gegenüber Staat und Gesellschaft wahr.

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Kassenärztliche Vereinigung Hessen

An dieser Stelle informieren wir Sie über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen als die Organisation, die die Interessen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Hessen vertritt. Sie finden hier nicht nur Informationen über den Vorstand und die Gremien der KV Hessen, sondern auch alle wichtigen Publikationen und Rundschreiben.

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Apothekerkammer Hessen

Die Landesapothekerkammer Hessen vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die beruflichen Belange der hessischen Apothekerinnen und Apotheker. Sie organisiert deren Fort- und Weiterbildung und regelt den Notdienst der landesweit rund 1.600 Apotheken.

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