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Hessen setzt Landarztprogramm fort

Dritte Bewerbungskampagne startet am 1. Februar 2024: Hessen setzt Landarztprogramm fort und stärkt den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Zugang zum Medizinstudium durch persönliche und fachspezifische Eignung statt Numerus Clausus: In Hessen können sich Interessierte jetzt für das Wintersemester 2024/2025 auf einen der quotierten Plätze für ein Studium der Humanmedizin bewerben. Die Landesregierung hatte diese Möglichkeit im Jahr 2022 geschaffen, um den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und die hausärztliche Versorgung in Hessen zu stärken, denn eine spätere Tätigkeit in einem dieser Bereiche ist Bedingung für den Zugang zu den quotierten Plätzen. Das Bewerbungsportal ist von Donnerstag, 1. Februar, bis Mittwoch, 28. Februar 2024, freigeschaltet.

Die sogenannte Doppel-Vorabquote spricht Interessierte an, die Medizin studieren wollen, um anschließend als Hausärztinnen und Hausärzte im ländlichen Raum oder als Fachärztinnen und Fachärzte in einem Gesundheitsamt zu arbeiten. In dem zweistufigen Auswahlverfahren steht nicht der Notendurchschnitt der Bewerberinnen und Bewerber im Vordergrund, sondern die persönliche und fachspezifische Eignung. Förderlich sind zum Beispiel erworbene Erfahrungen in einschlägigen Ausbildungen, beruflicher Tätigkeit, im Ehrenamt oder Freiwilligendienst.

Ein besonderer Fokus des Programmes liegt auf der Stärkung des ÖGD. Für Regine Bresler, Präsidentin des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege, ein wichtiger Baustein. „Der ÖGD spielt eine zentrale Rolle bei der Prävention von Krankheiten, der Gesundheitsförderung und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Risiken. Ich freue mich, wenn sich junge Menschen zunehmend für die vielfältigen und interessanten Tätigkeiten im ÖGD, für Prävention, Gesundheitsförderung und die Gestaltung der Gesundheitsversorgung interessieren“, sagte Bresler heute in Darmstadt.

Für die künftigen Medizinerinnen und Mediziner werden 7,8 Prozent der hessischen Medizinstudienplätze an den hessischen Universitäten in Frankfurt am Main, Gießen und Marburg reserviert (bis zu 6,5 Prozent für eine spätere hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum sowie bis zu 1,3 Prozent für eine spätere Beschäftigung in einem der 24 hessischen Gesundheitsämter).

Der Studienplatz ist also an eine bedarfsbezogene Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum beziehungsweise an eine Beschäftigung in einem Gesundheitsamt und an klare vertragliche Bedingungen geknüpft. Nach ihrer fachärztlichen Weiterbildung in den Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin oder Öffentliches Gesundheitswesen werden die ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf vertragsgemäß für zehn Jahre in einer medizinisch unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Landesregion bzw. im ÖGD ausüben.

Während des Studiums werden sie im Rahmen des „Hessischen Weges“ von den drei beteiligten hessischen Universitäten besonders unterstützt und so auf ihr späteres Wirken gezielt vorbereitet. Neben bereits bestehenden Angeboten ist ein begleitendes Schwerpunktcurriculum ab dem ersten Semester ein wesentlicher Baustein des Programmes.

Die Studienplätze werden in einem zweistufigen Bewerbungs- und Auswahlverfahren durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) vergeben. Studienstart ist im Oktober 2024.

2022 sind die ersten 58 Studierenden und in 2023 weitere 77 Studierende auf dem „Hessischen Weg“ in das Medizinstudium gestartet.

Termin

Um über den „Hessischen Weg“ im Medizinstudium sowie die angebotenen Schwerpunktcurricula zu informieren, laden die drei medizinführenden Universitäten Interessierte zu einer virtuellen Frage-und-Antwort-Runde ein. Die Veranstaltung findet am Montag, 29. Januar 2023, 19 Uhr, statt (Zugangsdaten unter: https://hlfgp.hessen.de/medizin-studieren/aktuelle-informationen ).
Weitere Informationen sowie das Bewerbungsportal finden Sie unter: https://hlfgp.hessen.de/medizin-studieren

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